maecenata.PRESSEINFORMATION, 28.01.2019

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Die Zivilgesellschaft (Verbände, Vereine, Stiftungen, Bewegungen usw.) trägt heute neben Bürgerversammlungen, Parteien, der Wirtschaft und anderen entscheidend zur Gestaltung unseres Gemeinwesens bei. Während bindende Beschlüsse den aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Parlamenten vorbehalten bleiben müssen, findet der Diskurs über Herausforderungen, Bewußtmachung, Lösungsoptionen und Wege zur Lösung zu Recht in einer breiten Öffentlichkeit unter Einschluß der Zivilgesellschaft statt. Zivilgesellschaftliche Organisationen stellen ihre Expertise in Anhörungen, Konferenzen und Studien zur Verfügung, initiieren aber auch Aktionen und Kampagnen, um in der Öffentlichkeit für ihre Positionen zu werben. Dies ist vom Grundgesetz unter den Stichworten Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in vollem Umfang gedeckt, soweit das Auftreten in der Öffentlichkeit nicht mit Gewalt gegen Personen oder Sachbeschädigung einhergeht.

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